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   BSG, 19.06.2019 - B 14 AS 104/18 B   

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https://dejure.org/2019,32483
BSG, 19.06.2019 - B 14 AS 104/18 B (https://dejure.org/2019,32483)
BSG, Entscheidung vom 19.06.2019 - B 14 AS 104/18 B (https://dejure.org/2019,32483)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 2019 - B 14 AS 104/18 B (https://dejure.org/2019,32483)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Prozessunfähigkeit - Darlegungsanforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.11.2000 - B 13 RJ 53/00 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 19.06.2019 - B 14 AS 104/18 B
    Wird jedoch in einer Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, die Vorinstanzen seien zu Unrecht davon ausgegangen, ein Beteiligter sei bei Abschluss eines Vergleichs prozessfähig gewesen, so muss in der Beschwerdeschrift substantiiert und schlüssig dargetan werden, aufgrund welcher Umstände und Anzeichen die Gerichte ernsthafte Zweifel an der Prozessfähigkeit hätten haben und sich zu entsprechenden Ermittlungen hätten veranlasst sehen müssen (BSG vom 15.11.2000 - B 13 RJ 53/00 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 32) .
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 19.06.2019 - B 14 AS 104/18 B
    Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (vgl BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2023 - L 7 AS 847/22
    Die Prozessunfähigkeit muss dem Gericht bekannt oder für das Gericht erkennbar sein, z.B., wenn Schriftsätze oder der Verfahrensgang ernsthafte Zweifel an der Prozessfähigkeit eines Beteiligten wecken können (vgl. zu alledem auch BSG, Beschlüsse vom 02.08.2022 - B 12 KR 15/22 B -, Rn. 11, juris, vom 19.06.2019 -B 14 AS 104/18 B, juris, Rn. 4 und vom 30.08.2018 - B 2 U 230/17 B -, Rn. 8, juris).
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